Ein Systemwechsel bei Gerichtsvollziehern ist weder erforderlich noch sinnvoll
Ein Systemwechsel bei Gerichtsvollziehern ist weder erforderlich noch sinnvoll
Christa Naaß nahm als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Zuständige für den Bereich Öffentlicher Dienst an einem Gespräch mit dem Bayerischen Gerichtsvollzieherbund e.V. teil.
Bei dem Gespräch erfuhr sie, dass von den insgesamt 786 bayerischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern nur 582 auch tatsächlich als Gerichtsvollzieher bezahlt werden. Die anderen haben zwar auch die entsprechenden Prüfungen bestanden und üben die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers aus, werden aber nur als Justizfachwirte um bis zu zwei Besoldungsgruppen niedriger bezahlt.
Bis zu sieben Jahre müssen die Betroffenen auf die Ernennung zum Gerichtsvollzieher warten. „Dies verstößt gegen die Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr und hat mit der angestrebten leistungsorientierten Besoldung nichts zu tun“ kritisiert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christa Naaß.
Diese Fürsorgepflichtverletzung des Staates als Dienstherr wirkt demotivierend und werde der tatsächlich erbrachten Leistung der Beamten nicht gerecht.
Die Staatsregierung sieht für die nächsten zwei Jahre im Doppelhaushalt lediglich eine Hebung von 80 Stellen vor – was aber bei weitem nicht ausreicht, das Problem zu lösen. Dringend geboten sei mindestens die doppelte Anzahl. „Die SPD-Fraktion wird einen entsprechenden Antrag einbringen“, kündigt Christa Naaß an und hofft auf die Zustimmung der anderen Fraktionen. „Die zusätzlichen Kosten von ca. 300 000 Euro im Jahr werden den Haushalt mit einem Volumen von über 40 Milliarden sicherlich nicht sprengen!“
Im Koalitionsvertrag von CSU und FDP ist eine nochmalige Prüfung der längst beantworteten Frage vorgesehen, ob sich das Gerichtsvollzieherwesen durch eine „Beleihungslösung effektiver gestalten lasse“.
Darauf kann nach Meinung von Christa Naaß und der SPD-Landtagsfraktion getrost verzichtet werden. Alle bisherigen Untersuchungen hätten ergeben, dass dies niemandem nütze, aber insbesondere den Gläubigern schade. Diese müssten mit mehr als dreifach höheren Gebühren rechnen.
Im Übrigen handelt es sich bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen um ein Wesensmerkmal eines funktionierenden Rechtsstaates und um eine Kernaufgabe des Staates, die keiner Privatisierung zugänglich sei.
Homepage Christa Naaß, Bezirkstag