Christa Naaß und die SPD-Landtagsfraktion wollen kommunalfeindlichen Schildbürgerstreich der CSU-Staatsregierung parlamentarisch abwehren
Christa Naaß und die SPD-Landtagsfraktion wollen kommunalfeindlichen Schildbürgerstreich der CSU-Staatsregierung parlamentarisch abwehren
Landtagsabgeordnete Christa Naaß, greift Proteste der Bürgermeister auf: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen beim Landesamt für Umwelt und bei den Regie-rungen ansiedeln
Als „kommunalfeindlichen Schildbürgerstreich“ bezeichnet die SPD-Landtagsabgeordnete die Pläne der CSU-Staatsregierung, über das Bayerische Immissionsschutzgesetz die Zuständigkeiten für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen bei den Gemeinden zu belassen. Christa Naaß; „Eine solche Vorgehensweise ist in vieler Hinsicht unsinnig, belastend und nicht effizient.“ Die Abgeordnete reagiert damit auf die Brandbriefe der Bürgermeister, die sich an sie gewandt und gegen diesen Gesetzentwurf protestiert hatten.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte nach Vorlage des CSU-Gesetzentwurfs eine parlamentarische Anhörung erzwungen, in der die Fachleute ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände Front gegen die Absichten der Staatsregierung gemacht hatten. Die SPD-Landtagsfraktion hat daraufhin einen entsprechenden Änderungsantrag in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Hauptverkehrsstraßen – ebenso wie bei Bundesautobahnen und Großflughäfen – das Landesamt für Umwelt die Lärmkartierung und die Regierungen die Lärmaktionsplanun-gen übernehmen. Daraus folgt, dass das Land auch für die Kosten aufzukommen hat.
Warum die Pläne der Staatsregierung ein Schildbürgerstreich sind, begründet Christa Naaß wie folgt: „Die Gemeinden sind in der Regel gar nicht der Lage, solche Kartierungs- und Planungsmaßnahmen mit eigenem Personal vorzunehmen. Deshalb ist die Beauftragung von externen Firmen zwingend erforderlich; selbst die Ballungsräume München und Augsburg haben für die Lärmkartierung die externe Firma Accon GmbH beigezogen. Beauftragen nun die einzelnen Kommunen an einer langen Hauptverkehrsstraße unterschiedliche Firmen, so entsteht ein immenser Aufwand bei der Abstimmung der Kartierungen; dieses Vorgehen ist auch fachlich nicht sinnvoll und erfordert gegenüber einer zentralen Beauftragung ungleich mehr Kosten und Arbeitsaufwand.“
Das gleiche Problem besteht nach Ansicht von MdL Naaß bei der Erstellung der geforderten Lärmaktionspläne. Auch hier ist es nicht sinnvoll, dass jede Gemeinde für den auf ihr Gebiet begrenzten Auswirkungsbereich einer Hauptverkehrsstraße einen eigenen Aktionsplan aufstellt, so dass verschiedene Aktionspläne für Lärmauswirkungen an nur einer Hauptverkehrsstraße entstehen.
Noch schwieriger wird die Situation für die Gemeinden, wenn sie auch für Straßen Aktionspläne aufstellen müssen, für die sie selbst nicht zuständig sind, weil sie nicht Straßenbaulastträger sind. MdL Christa Naaß: „Dann müssten die Gemeinden das Einvernehmen mit den Baulastträgern herstellen mit der Folge, dass sie dadurch gehindert sind, die notwendigen Abhilfemaßnahmen aus der Lärmakti-onsplanung auch durchzusetzen. Das heißt: Wenn die Baulastträger sich sperren, bleiben die Aktionspläne Makulatur. Die Gemeinden haben den Druck der Bürger, ohne etwas unternehmen zu können.“
„Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Staatsregierung ist nicht durchdacht und dient allein dem Ziel, Kosten vom Land abzuwenden“, beschreibt die Abgeordnete das durchsichtige Motiv der Staatsregierung, die „beim Umgang mit Kommunen auch sonst gerne Aufgaben abwälzt und ungern bezahlt. Diesem Ziel wurde eindeutig Priorität vor Effizienz und Kommunalfreundlichkeit eingeräumt nach dem Motto: Gibt es keine Regelung im Landesgesetz, so entstehen dem Freistaat auch keine Kosten.“ Mit diesem Hintergedanken ist wohl auch das Vorgehen der Staatsregierung zu begründen, dass bei diesem Gesetzentwurf die Vertretungen der Gemeinden nicht gehört worden sind. Diesen Mangel hat der Bayerische Landtag durch die Anhörung auf Antrag der SPD-Fraktion behoben.
„Mit dem Änderungsantrag ist den Protesten der Bürgermeister, der Gemeinden und des Bayerischen Gemeindetags in vollem Umfang Rechnung getragen“, schreibt Christa Naaß an die Bürgermeister im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und im Landkreis Ansbach: „Gemeinsam wird es uns gelingen, die Pläne der Staatsregierung zu korrigieren. Halten Sie Ihre Proteste aufrecht. Sie wissen uns an ihrer Seite.“
Homepage Christa Naaß, Bezirkstag