"Im öffentlichen Dienst in Bayern, bei dem die Staatsregierung die Personalpolitik gestalten und entscheidende Weichen stellen könnte, hat sich wenig für die Frauen getan - und das, obwohl der öffentliche Dienst eigentlich Vorbildfunktion haben sollte!" erklärt Christa Naaß, Mitglied des Arbeitskreises Frauenpolitik der SPD-Landtagsfraktion.
„Das bayerische Gleichstellungsgesetz hat die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst kaum vorangebracht. Auch 16 Jahre nach der Verabschiedung des Gleichstellungs-gesetzes durch den Bayerischen Landtag kann von gleichen Chancen für Frauen und Männer in Bayerns Ämtern und Behörden leider nicht die Rede sein! Der Frauenanteil liegt unter den Abteilungsleitern nur bei 18%, Referate werden nur zu 22% von Frauen geleitet."
Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD-Fraktion deshalb ein wirksames Gleichstellungsgesetz mit Sanktionsmöglichkeiten, das unter anderem einen Frauenanteil von 50 Prozent auf allen Ebenen sowie aussagekräftige und verpflichtende Gleichstellungskonzepte vorsieht. Ebenso geht es um mehr Führungsfunktionen in Teilzeit sowie darum, die Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten zu verbessern.
„Das bisherige Gleichstellungsgesetz ist ein wirkungsloser Papiertiger“, erklärt Christa Naaß: "Gleiche Chancen auf gleichen Lohn haben auch etwas mit der Chance auf Beförderungen zu tun, mit Fortbildungsangeboten und familiengerechten Arbeitsplätzen! Wichtig ist auch die Quote: In allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen ist ein Frauenanteil von mindestens 50 Prozent anzustreben. Hier gibt es beim Gleichstellungs-gesetz keine Ansätze! Das wollen wir durch unseren Gesetzentwurf, der diese Woche in die parlamentarische Beratung gegangen ist, ändern."