Genaue Prüfung des Gesetzentwurfes wird ergeben, ob und wo Einsparungen gegenüber den Ankündigungen und Versprechungen vorgenommen wurden
Genaue Prüfung des Gesetzentwurfes wird ergeben, ob und wo Einsparungen gegenüber den Ankündigungen und Versprechungen vorgenommen wurden
Die gestrige Kabinettssitzung brachte nach Ansicht der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Christa Naaß nichts Neues in Sachen Dienstrechtsreform. Nachdem vor über einem Jahr von der Staatsregierung Eckpunkte formuliert wurden, liegt nun endlich ein Gesetzentwurf vor. Mit diesem nutzt der Freistaat Bayern die durch die Föderalismusreform übertragene Gesetzgebungskompetenz im Bereich Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht.
Eckpfeiler sind die weitere Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht und die Flexibilisierung der bisher starren Laufbahnvorschriften. Naaß: „Bisher war geplant, das bestehende Budget für Leistungsprämien und Zulagen zu verdoppeln. In der heutigen Verlautbarung aus der Kabinettssitzung ist davon jedoch nichts zu lesen. Es wird nur von Fortführung und Weiterentwicklung gesprochen. Ich hoffe, dass es sich hier um keine Mogelpackung handelt".
Gute Leistungen sollen in Zukunft durch bessere Beförderungsmöglichkeiten honoriert werden. „Das ist gut so und es wurde auch Zeit, denn der Freistaat Bayern ist Weltmeister in Sachen Beförderungsstau und hat deshalb einen ernormen Aufholbedarf," so Naaß. Es geht jedoch in die richtige Richtung, wenn vor allem die Verbesserung der Beförderungssituation als zentrales Element der Leistungshonorierung und die Umgestaltung des Laufbahnrechts in nur eine Laufbahn vorgeschlagen wird. Es dürften jedoch keine den bisherigen Laufbahngruppen entsprechende formelle Hürden wieder eingebaut werden. Alles andere steht einem modernen und zukunftsfähigen Dienstrecht entgegen.
Bei der stufenweisen Verlängerung der Regelaltersgrenze auf 67. Jahre gäbe es intelligentere Lösungen als die vorgeschlagenen. „Wer bekommt z.B. im öffentlichen Dienst auf Grund der jeweiligen Ausbildung 45 Dienstjahre zusammen, um ohne Abschlag in den Ruhestand gehen zu können?" fragt sich Christa Naaß.
Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist der Grundpfeiler eines erfolgreichen Staates. Ziel muss deshalb eine tragfähige Basis für ein zukunftsorientiertes, Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Mobilität förderndes Dienstrecht sein.
„Ich hoffe nur", so Christa Naaß, „dass Ministerpräsident Seehofer nicht, so wie er bei seiner jüngsten Regierungserklärung hat anklingen lassen, im Zusammenhang mit einer weiteren Verwaltungsreform die Kahlschlagpolitik seines Vorvorgängers fortsetzt und dadurch die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung weiter schwächt."
Homepage Christa Naaß, Bezirkstag