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Keine Aushöhlung des Datenschutzes!

Veröffentlicht am 13.07.2012 in Allgemein

Christa Naaß zum unsäglichen Abstimmungsverhalten der Regierungsfraktionen im Bundestag beim Meldegesetz. Der von der Bundesregierung schon im November 2011 vorgelegte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage. Man hatte dort sogar vorgesehen, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jetzt aber einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen die Bürgerinnen und Bürger für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr einwilligen müssen, sondern sie sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können.“

Darüber hinaus soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten für Werbung und Adresshandel insoweit unwirksam sein, als „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“, heißt es im Gesetzestext.

Die SPD-Fraktion hatte im zuständigen Innenausschuss am 27. Juni 2012, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurde aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt der Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wird man nun verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt.

Homepage Christa Naaß, Bezirkstag

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