Mindestlohn und Freihandel

Veröffentlicht am 20.03.2015 in Kreisvorstand

Sitzung des SPD-Kreisvorstandes

 

Griesbach.

Zur ersten Kreisvorstandssitzung im Jahr 2015 konnte Kreisvorsitzender Dr. Bernd Vilsmeier die zahlreich erschienenen Vorstandsmitglieder im Gasthof zur Post in Griesbach begrüßen. Seit knapp fünf Wochen gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro brutto flächendeckend in Deutschland. Diskutiert wird vor allem der zusätzliche Arbeitaufwand, wie etwa die Zeiterfassung. Bisher wurde doch die Arbeitszeit auch erfasst. Leider ist eine enorme Kontrolle möglich, da immer wieder versucht wird, die Regelungen zum Mindestlohn zu unterlaufen. Hier sind stellvertretend zwei Beisiele genannt. Ein Zeitungsausträger bekommt nun den Mindestlohn gezahlt. Dass es aber seinen Arbeitgeber nicht mehr kostet, muss er die Zeitungen in einer erheblich geringeren Zeit austragen. Da dies nicht zu schaffen ist, arbeitet er im Monat viele Stunden umsonst.

Eine Gaststätte zahlt den Mindestlohn, ist aber auf die Idee zu kommen, teilweise Sachbezüge zu gewähren. Vom Lohn wird für Getränke eine Pauschale abgezogen, auch wenn man nichts verzehrt. Was bedeutet der Mindestlohn eigentlich für Sportvereine? Erhalten Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige ebenfalls den Mindestlohn? In manchen Sportvereinen herrscht Unsicherheit beim Thema Mindestlohn. Dabei ist der Grundsatz ganz einfach: Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also Beschäftigte, gilt der Mindestlohn. Nur beim Ehrenamt gilt er nicht. Wem es also nicht um finanzielles Gewinnstreben geht, sondern den Einsatz für das Gemeinwohl, der fällt nicht unter das Mindestlohngesetz. Wer ehrenamtlich tätig ist, erwartet schließlich meist ohnehin keine finanzielle Gegenleistung, sondern will sich aus Überzeugung für „seinen“ Verein einsetzen. Praktisch bedeutet das: Ein Übungsleiter, der aus Freude am Sport und an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen neben seinem Beruf in seiner Freizeit Mannschaften trainiert, erhält keinen Mindestlohn. Ein Tennistrainer, der in verschiedenen Vereinen tätig ist und davon seinen Lebensunterhalt bestreitet, hingegen natürlich sehr wohl.

 

Der Mindestlohn gilt also nicht für ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich Engagierte. Auch dann nicht, wenn diese Freiwilligen von ihren Vereinen eine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten. Auch Amateur- und Vertragssportler gelten nicht als reguläre Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen, wenn für sie die ehrenamtliche sportliche Betätigung im Vordergrund steht, nicht aber der finanzielle Mehrwert. Ehrenamtliche Tätigkeiten fallen also nicht unter den Mindestlohn und bleiben von den Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes unberührt. Gesellschaftliches Engagement in Form des Ehrenamtes in Sportvereinen kann daher unverändert fortgeführt werden.

 

Ein weiteres Thema war das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA). Grundsätzlich sollte  es zu einem Abkommen kommen, aber man darf sich als Europa von den USA nicht über den Tisch ziehen lassen. Die Abkommen dürfen nicht dazu führen, dass europäische Standards etwa im Arbeits- und Umweltrecht, beim Daten-, Verbraucher-, Tier- oder Gesundheitsschutz oder in Fragen der Kultur abgesenkt oder bewährte Regeln der Daseinsvorsorge unterlaufen werden. Die Auffassung SPD-Kreisverbandes ist es, dass Bestimmungen zum Investorenschutz zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen nicht erforderlich sind und daher nicht eingeführt werden sollten. Die SPD Dingolfing-Landau nimmt  insbesondere gegenüber Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren eine kritische Position ein.

 

 Grundsätzlich bieten beide Abkommen nicht nur Chancen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und Europa. Sollte keine Einigung gelingen, wird der asiatisch-pazifische Wirtschaftsraum Europa zukünftig den Rang ablaufen. Grundsätzlich ist es auch nicht falsch, dass ungestört verhandelt wird, was aber nicht sein kann, ist, dass nur Wirtschaftslobbyisten verhandeln und die Politiker vor vollendeten Verhandlungstatsachen gestellt werden. Darum besteht auch so ein großes Misstrauen der Bevölkerung zu Ceta und TTIP. Eine Gefahr besteht auch darin, dass die europäische Politik nicht mit einer Stimme spricht. Es herrschen verschiedenste Meinungen. Daher kann man nicht vorhersagen, ob nach Ende der Verhandlungen die Abkommen angenommen oder verworfen und ob das Ergebnis verbraucher- und arbeitnehmerfreundlich sein wird.

 

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