
Übergangsregelung beschlossen
Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil stand der Vorwurf der Selbstständigkeit für viele Honorarlehrkräfte im Raum. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid freut sich, dass nun im Bundestag eine Übergangsregelung beschlossen werden konnte.
Bei Gesprächen im Wahlkreis und Berlin, unter anderem mit der Handwerkskammer Schwaben, wurde der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid mit den Auswirkungen des sogenannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts von 2022 konfrontiert: „Durch dieses Urteil waren viele selbstständige Lehrkräfte mit Honorarverträgen vom Vorwurf der Scheinselbständigkeit bedroht. Überwiegend betroffen von dieser Rechtsprechung sind Volkshochschulen, Musikschulen und zahlreiche weitere freie Bildungsträger, wie auch Angebote der Handwerkskammer. Es drohte eine Nachzahlung von hohen Sozialversicherungsbeiträgen. Ich bin daher froh, wir nun eine Übergangsregelung bis Ende 2026 erreichen konnten. Damit ist nun Rechtssicherheit geschaffen – das ist eine gute Nachricht für die Bildungseinrichtungen!“
Etwas versteckt im Gesetz zu Verbesserungen für die Opfer des SED-Regimes, ist folgende Übergangsregelung beschlossen worden: Sofern sich beide Vertragsparteien – Lehrkraft und Bildungseinrichtung – einig sind, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, könnte eine eventuell durch die Rentenversicherung festgestellte Versicherungs- und Beitragspflicht erst ab 2027 eintreten. Die Lehrkräfte müssen jedoch ihre Zustimmung dazu geben, dass die Tätigkeit als Selbständigkeit angesehen wird.
Der SPD-Abgeordnete weiter: „Wir sorgen dafür, dass Musikschulen und andere Bildungseinrichtungen nach dem Herrenberg-Urteil und den dadurch veränderten Prüfkriterien der Rentenversicherung erhalten bleiben. Die Einrichtungen haben jetzt genügend Zeit, um ihre Organisationsmodelle weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist, dass Lehrtätigkeit weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden kann. In der kommenden Legislaturperiode muss dann eine grundsätzliche gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden.“
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