Christa Naaß: Wir brauchen einen Rechtsanspruch für den Breitbandzugang
„Die Versorgung mit schnellem Internet gehört zur Daseinsvorsorge und zur regionalen Wirtschaftsförderung. Die flächendeckende Versorgung ist deshalb unabdingbar, wenn wir an Chancengleichheit, Beschäftigungssicherung und wirtschaftliches Wachstum denken“, so Christa Naaß. Bisher ist eine schnelle Internetverbindung und damit die telekommunikative Grundversorgung jedoch für rund vier Millionen deutsche Haushalte nicht verfügbar.
Die BayernSPD, dessen Präsidiumsmitglied Christa Naaß ist, hat deshalb bei der Klausur am vergangenen Wochenende die Forderung erhoben, den breitbandigen Internetanschluss in Ergänzung zum Telefonanschluss als Universaldienstleistung zur Grundversorgung in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen.
„Das bedeutet, dass jeder Haushalt und Betrieb wie beim Telefonanschluss einen Anspruch auf einen bezahlbaren Breitbandanschluss besitzt“, erklärt die Haundorfer Landtagsabgeordnete Christa Naaß.
„Die Bundesregierung hat ihr Versprechen nicht gehalten, bis Ende 2010 für eine flächendeckende Versorgung von einem Megabit pro Sekunde zu sorgen. Dabei wird der Breitbandzugang in der Bevölkerung längst als telekommunikative Grundversorgung angesehen. Dünner besiedelte Gebiete dürfen hier nicht benachteiligt werden, weil sich die Anbieter weniger Gewinne versprechen.“
Die BayernSPD fordert die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag auf, sich im Bundestag für eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes einzusetzen. Die Breitbandversorgung in Bayern soll zudem auf dem Landesparteitag der BayernSPD im Juli weiter beraten werden.