Christa Naaß, Frau Christina Eberlein-Pötzl, Frau Hildegund Rieger (v. li.)Mit einem Festakt in Schloss Nymphenburg in München wurde das 20jährige Bestehen des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes gefeiert. Mit dabei waren auch Christa Naaß, Stellvertreterin des mittelfränkischen Bezirkstagspräsidenten, die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Mittelfranken Frau Christina Eberlein-Pötzl sowie Frau Hildegund Rüger, Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates.
Für Christa Naaß war der Festakt mit Staatsempfang ein Erinnern an die Zeit vor 20 Jahren, als sie im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes das lang ersehnte Bayerische Gleichstellungsgesetz federführend für die SPD-Landtagsfraktion beraten hat.
„Durch dieses Gesetz war es endlich Pflicht“, erinnert Christa Naaß, „dass auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden musste – dem letzten Landkreis in ganz Bayern!
Seit 1996 hat sich zwar in der bayerischen Verwaltung der Anteil von Frauen in Führungspositionen verdoppelt, doch Vieles liegt noch im Argen. Es gibt immer noch Gleichstellungsbeauftragte ohne eigenes Budget oder eine feste Freistellung für ihre Tätigkeiten.
Teilzeitbeschäftigte haben nach wie vor nicht die gleichen Aufstiegs- und Beförderungschancen, moniert Christa Naaß. Das hängt auch damit zusammen, dass TZ-Kräfte im Beamten- und Tarifbereich z. T. schlechter beurteilt werden als Vollzeitkräfte.
Auch das Thema „Führen in Teilzeit“ bleibt weiterhin auf der Tagesordnung, solange die Voraussetzungen von Teilzeitbeschäftigung für Vorgesetzte und Leitungsaufgaben nicht verbessert werden.
Als Eklat empfindet es Christa Naaß, dass 18,3 Prozent der Dienststellen des Freistaats Bayern ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten nicht nachkommen und nur 76,7 Prozent der Dienststellen des Freistaates Bayern Gleichstellungskonzepte erstellt haben.
„Bei welchem anderes Gesetz lässt es der Freistaat zu, dass es nicht eingehalten wird“, fragt sich die Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten.