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Christa Naaß fordert mehr Einsatz für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben

Veröffentlicht am 11.08.2008 in Allgemein

- Gesetzesberatung wurde durch die CSU leider nicht in diesem Sinne genutzt -

Die Haundorfer Landtagsabgeordnete und Sprecherin der Selbsthilfegruppen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen stellt fest, dass nach 5 Jahren Behinderten-gleichstellungsgesetz und nach 10 Jahren Änderung der Bayerischen Verfassung die Integration von Menschen mit Behinderung in Schule, Ausbildung und Beruf noch längst nicht erreicht wurde. „Auch die Barrierefreiheit muss endlich weiter vorange-bracht werden“, so die Abgeordnete, „was sich z.B. ganz aktuell wieder am Beispiel der Bahnhöfe im Landkreis zeigt“.

In Bayern ist nur jeder fünfte Bahnhof behindertengerecht. „Ein barrierefreier Ausbau mit Aufzügen, Rampen und standardisierten Bahnsteighöhen sei wegen fehlender Finanzmittel nicht in Sicht“, heißt es in einem Bericht des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Nachdem das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz bis zum 31. Juli begrenzt war, hat sich Christa Naaß zusammen mit der SPD-Landtagsfraktion nicht nur um die Weiterführung sondern auch um notwendige Verbesserungen bemüht, „denn es gibt immer noch Barrieren sichtbarer und unsichtbarer Art“, so die Abgeordnete, „nicht nur Barrieren für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen sowie Barrieren für psychisch behinderte Menschen“.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde jedoch so spät eingereicht, dass vor der Sommerpause keine Anhörung mehr statt fand. Auch die berechtigten schriftlich eingereichten Anliegen der kommunalen Behindertenbeauftragten fanden leider bei der CSU kein Gehör.

Die SPD hat jedoch diese Vorschläge aufgegriffen, wie z.B. die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen, auch die seelische Be-hinderung sollte mit aufgenommen werden. Im Bereich der Kommunikation wollten wir erreichen, dass alle Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten grundsätzlich in leichtverständlicher Sprache vorzuhalten sind. Wir wollten, dass bei gehörlosen Eltern die Dolmetscher-kosten, die auch in Kindertagesstätten und nicht nur in Schulen anfallen, übernom-men werden. Auch das Verbandsklagerecht bedarf nach Meinung der SPD einer Ver-besserung.

„Unser Ansinnen, dass die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die jetzt bei der Staatsregierung angesiedelt ist, künftig dem Landtag zugeordnet wird, wurde ebenso von der CSU abgelehnt, wie die Forderung, dass die Behindertenbeauftragte und auch die Staatsregierung dem Landtag zweimal in der Legislaturperiode berichten müssen“, kritisiert Christa Naaß. In diesem Bericht hätte die bereits erfolgte Umsetzung des Gesetzes dargestellt und aufgezeigt werden sollen, welche Probleme bei der Umsetzung aufgetreten sind, wie diese behoben werden können und in welchen Bereichen zur Erreichung des Gleichstellungszieles zusätzliche Regelungen erforderlich sind.

Homepage Christa Naaß, Bezirkstag

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