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GEZ kehrt zur alten Verwaltungspraxis zurück: Saisonale Befreiung von Rundfunkgeräten für Privatvermieter wieder möglich

Veröffentlicht am 23.04.2008 in Allgemein

Befreiung für einige Vermieter auch rückwirkend

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtages wurde eine Vielzahl von Petitionen zum Thema „Saisonale Befreiung von Rundfunkgeräten“ behandelt. Zur Freude der SPD-Landtagsabgeordneten Christa Naaß wurde im Ausschuss eine Regelung zugunsten der vielen privaten Kleinvermieter präsentiert.

Im Ergebnis ist eine Vereinbarung mit den Rundfunkanstalten erreicht worden, welche eine saisonale Abmeldung unterhalb staatsvertraglicher Regelungen wieder zulässt. Die Möglichkeit der saisonalen Befreiung von der Rundfunkgebühr für Rundfunkempfangsgeräte in Zimmern des Beherbergungsgewerbes soll, sofern nicht von den Ermäßigungen nach § 5 Abs. 2 Satz 3 RGebStV Gebrauch gemacht wird, bei vorübergehender Schließung von mindestens 3 Monaten bestehen. Konkret bedeutet das nun, dass sich für Vermieter von nachweislich nur saisonal vermieteten Ferienwohnungen die Möglichkeit ergibt zwischen dem „Hotelprivileg“ oder einer saisonalen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu wählen. Die Kombination von „Hotelprivileg“ und saisonaler Befreiung bleibt jedoch ausgeschlossen.

Christa Naaß freut sich jedoch besonders über einen weiteren Zusatz zu dieser Regelung: „Nicht nur ist es uns durch viele Gespräche und Initiativen gelungen die Gebühreneinzugszentrale zur Wiederanwendung der bisherigen Verwaltungspraxis zu bewegen. Als besonderen Erfolg sehe ich auch, dass für einige Vermieter diese Regelung nun sogar rückwirkend gelten wird.“ Für jeden, der sich nach Abschaffung der saisonalen Befreiung an den Bayerischen Landtag, das Ministerium oder auch die GEZ direkt gewandt hat, wird die saisonale Abmeldung rückwirkend ab Datum der Beschwerde gültig. Für alle anderen Vermieter ist die saisonale Befreiung ab sofort wieder möglich.

Nachdem die GEZ die Abmeldung von Rundfunkgeräten außerhalb der Saison nicht mehr genehmigt hat, haben sich viele Kleinvermieter die SPD-Abgeordnete gewandt. Eine Zahlung der Rundfunkgebühren für das gesamte Jahr belastete Vermieter in einem stark saisonal geprägten Tourismusgebiet wie dem Fränkischen Seenland erheblich. Das so genannte "Hotelprivileg", nach welchem ab dem 2. gebührenpflichtigen Gerät ein Rabatt von 50 % auf die Rundfunkgebührenpflicht gewährt wurde, entlastet jedoch Vermieter von nur einer Ferienwohnung nicht. In einer Anfrage an den Bayerischen Landtag und mehreren Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, das Wissenschaftsministerium und an das im Rundfunkrat Vorsitz führende Land Rheinland-Pfalz hat Christa Naaß auf diesen Missstand hingewiesen. „Es freut mich ganz besonders, dass unsere seit langem geäußerte Forderung nun endlich umgesetzt wird. Ich denke für die meisten Kleinvermieter konnte hiermit eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.“

Homepage Christa Naaß, Bezirkstag

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