SPD-Gesetzesinitiative: Freistaat und Kommunen sollen nur solche Unternehmen beschäftigen, die ihren Arbeitnehmen Tariflöhne, wenigstens jedoch Mindestlöhne zahlen.
Mit einem Gesetz will die SPD-Landtagsfraktion sicherstellen, dass nur solche Un-ternehmen den Zuschlag für ausgeschriebene Arbeiten der öffentlichen Hände erhal-ten dürfen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen nach den in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Tarifen zu entlohnen, wenigstens jedoch aber Mindestlöhne bezahlen. Auch die Beachtung ökologischer Kriterien und die Frauenförderung sollen verpflichtend zur Regel bei öffentlichen Auftragsvergaben des Freistaates und der Kommunen in Bayern und den in den Ausschreibungen zu beachtenden Grundsätzen gehören.
Zentrale Forderung ist ein definierter Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde - soweit die vorgesehenen Löhne 8,50 Euro unterschreiten oder es keine Tarifverträge gibt. „Besonders für die Leiharbeit ist das vorgesehene Gesetz von großer Bedeutung,“ stellt die Landtagsabgeordnete Christa Naaß fest. Die SPD fordert seit langem einen gesetzlichen Mindestlohn. Allgemeine Lohnuntergrenzen sind für eine Marktwirtschaft unverzichtbar und daher in fast allen Ländern der Welt eine Selbstverständlichkeit. „Nur in Deutschland ist das bisher anders.“, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Eine solche Regelung ist auch notwendig, damit das Inkrafttreten der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zum Beginn eines Wettbewerbs um Dumpinglöhne wird und bei Aufträgen aus öffentlicher Hand Niedriglöhne Einzug halten. Bundesländer wie Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen haben bereits Novellierungen ihrer Vergabegesetze vorgenommen. Bayern darf hier nicht hinten anstehen.“
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich beim Beitritt von Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Littauen zur EU 2004 eine siebenjährige Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorbehalten, um "soziale Verwerfungen" in Deutschland zu verhindern. Am 1. Mai 2011 läuft diese Frist nun aus und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten genießen auch in Deutschland volle Freizügigkeit.