„Die Ankündigung des bayerischen Wissenschaftsministers Heubisch das Berufungsrecht für die Professorinnen und Professoren künftig an die Hochschulen zu geben, geht weit über die Koalitionsvereinbarung von CSU und FDP hinaus“ stellt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christa Naaß fest.
„Im Koalitionsvertrag hieß es lediglich, dass die Einrichtung von landesweit zwei Modellhochschulen erprobt werden soll“. Erprobungsmodelle sind nach Meinung der SPD aber völlig überflüssig. „Die einzig sinnvolle Lösung ist die sofortige und flächendeckende Übertragung des Berufungsrechts an die Universitäten und Fachhochschulen.“ Christa Naaß hofft, dass sich der Minister hier auch im Kabinett durchsetzt.
Die bayerische Hochschullandschaft ist mit ihrem restriktiven und konservativem Hochschulrecht bereits schon heute im internationalen Vergleich weit abgeschlagen im hinteren Mittelfeld. Die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschulen wird immer noch mit detaillierten Rechtsvorschriften, haushaltsrechtlichen Regularien und Vorgaben zu Ressourcenverteilung eingeschränkt. Die Hochschulchefs fordern seit Jahren die Eigenverantwortung für die Berufungen, damit sie auch die Wettbewerbsfähigkeit zur Konkurrenz anderer Hochschulen sichern können.
Christa Naaß: „Die Hochschulen müssen auf Herausforderungen und Innovationen flexibel reagieren können, was natürlich auch die Eigenverantwortung der Finanzen mit einschließt. Das bisherige restriktive Haushaltsrecht muss im Hochschulgesetz durch globale Haushalte für die Hochschulen ersetz werden. Neue Anforderungen an die Hochschulen machen nicht nur Veränderungen innerhalb der Hochschulen, sondern auch eine Beziehung zwischen Staat und Hochschulen erforderlich.“