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Kultusministerium spart wieder einmal auf Kosten der Lehrkräfte und der Schüler

Veröffentlicht am 23.09.2008 in Allgemein

„Es ist gerade einmal ein Jahr her, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 02.08.07 entschieden hat, dass den verbeamteten Lehrkräfte, die an einer Schüler- oder Klassenfahrt teilnehmen, die dafür entstandenen tatsächlichen Aufwendungen nach dem bayerischen Reisekostengesetz zu erstatten sind“, erinnert die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für den Öffentlichen Dienst, Christa Naaß.

Bis dahin mussten die Lehrkräfte nämlich bei der Beantragung einer Klassenfahrt eine Verzichtserklärung für den Fall abgeben, dass zum Ende des Haushaltsjahres keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen.

Die Schulen wurden nach dem Gerichtsurteil vom Kultusministerium dahingehend informiert, dass die im Schuljahr 2007/2008 entstandenen Kosten voll gedeckt würden, jedoch der Umfang der an den einzelnen Schulen bis dahin üblichen Fahrten nicht ausgeweitet werden darf.

In der letzten Schulwoche vor den Sommerferien wurde den Schulleitungen von den Regierungen nun endlich das Kontingent mitgeteilt, das den einzelnen Gymnasien für das Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung steht.
Außerdem wurden die Schulleitungen gebeten, für das kommende Schuljahr 2008/2009 die Lehr- und Studienfahrten entsprechend den verfügbaren Mitteln zu planen.

„Die Frechheit jedoch ist“, so Christa Naaß, „dass die den Schulen zugewiesenen Mittel jedoch voraussichtlich nur 50 – 60 Prozent der entstehenden Reisekosten abdecken. Es wird außer Acht gelassen, dass durch die steigende Zahl an Schülern und das Nebeneinander von G8 und G9 auch ein Mehr an Fahrten und erhöhte Reisekosten auf die Schulen zukommen.“

Bleibt es bei der Mittelzuteilung, wird nur noch ein Bruchteil der bisher üblichen Schulfahrten oder Gruppenfahrten (Musikprobentage, Tutoren- und Mediatorenseminare u.v.m.) stattfinden können, befürchtet die mittelfränkische SPD-Abgeordnete.

„Es ist wieder einmal typisch für die Staatsregierung“, so Christa Naaß. „Auf der einen Seite folgt man dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, auf die „Verzichtserklärungen zu verzichten“, auf der anderen Seite deckelt man die Mittel, so dass entweder weniger Fahrten stattfinden können oder Lehrkräfte wieder auf den Reisekosten sitzen bleiben.

In einem Schreiben an den Kultusminister hat Christa Naaß deshalb die Problematik aufgezeigt und ihn aufgefordert, ausreichend Mittel für Lehr- und Unterrichtsfahrten zur Verfügung zu stellen, damit diese wenigstens im bisherigen Umfang durchgeführt werden können.

Homepage Christa Naaß, Bezirkstag

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