Christa Naaß zur heutigen ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des "Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern."
Christa Naaß zur heutigen ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des "Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern."
Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Christa Naaß, begrüßt grundsätzlich den heute von Staatsregierung und Bundesbank unterzeichneten Vertrag über einen Pensionsfonds für bayerische Beamte. Allerdings hält Naaß das Teildeckungsmodell für nicht ausreichend. Es stelle lediglich eine Untertunnelung des Pensionsberges dar, so die mittelfränkische Abgeordnete.
In den Pensionsfonds bezahlt die Staatsregierung für jeden neu eingestellten Beamten 500 Euro pro Monat ein – zu wenig aus der Sicht der SPD, denn Beihilfeleistungen sind nicht in den Fonds einbezogen. Die SPD hatte sich im Gesetzgebungsverfahren an dem versicherungsmathematischen Modell, das seit 1996 von Rheinland-Pfalz praktiziert wird und inzwischen auch vom Bund übernommen wurde, orientiert. Dieses würde zu höheren Rückstellungen führen, so Naaß, die darauf hinweist, dass die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung bereits am 8. Februar 1996 aufgefordert hatte, einen Pensionsfonds für die Versorgung der Beamten einzurichten.
Homepage Christa Naaß, Bezirkstag